Einschulung 2027/2028
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
für alle Kinder, die bis zum 30.06.2027 das 6.Lebensjahr vollendet haben, besteht mit
Beginn des Schuljahres 2027/2028 Schulpflicht. Alle Kinder aus dem Gemeindegebiet des Amtes Carbäk
müssen an der örtlich zuständigen Schule, der Grundschule an der Carbäk, angemeldet werden. Die
Pflicht zur Anmeldung besteht auch, sollten Sie Ihr Kind an einer Privatschule oder einer
anderen öffentlichen Schule beschulen lassen wollen.
Sie können uns am Tag der offenen Tür am 10.10.2026 in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr in der Schule besuchen und die Formulare persönlich abgeben. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, uns diese auch per Mail zukommen zu lassen ().
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Einschulung nur durch eine gemeinsame Erklärung (Unterschrift) aller Sorgeberechtigten gültig ist.
Solche Sorgerechtsnachweise können sein:
- bei allein Sorgeberechtigten: Negativtest (kann kostenfrei aus dem Sorgeregister beim Jugendamt beantragt werden), Gerichtsurteil
- bei gemeinsam Sorgeberechtigten/ Pflegeeltern: Vollmacht zur Schulanmeldung, Sorgeerklärung, Heiratsurkunde bei verheirateten Eltern
Folgende Formulare werden zur Anmeldung benötigt (herunterladen):
Anlage 1_Formular Priorität Anmeldungen
Schauen Sie bitte immer wieder auf diese Seite, aktuelle Informationen zum Elternabend etc. werden hier bekanntgegeben.
C. Czichowlas
Schulleiterin